Hallo Mein Sohn wurde am 11.10.2015 geboren. Ich hatte Elternzeit für zwei Jahre beantragt mit der Option nach einem Jahr wieder in Teilzeit anzufangen. Ich möchte nun am 12.10. 2016 wieder in Teilzeit( 25 Stunden) arbeiten. Nun bin ich erneut schwanger (Entbindungstermin Anfang März 2017). Ich hatte meinen Arbeitgeber auch schon darüber informiert. Nun habe ich einen Anruf erhalten, dass ich am 12.10.2016 wieder in Teilzeit arbeiten kann und vorher zur neuen Vertragsunterzeichnung kommen soll, da sich ja meine Stunden von 40 auf 25 reduzieren. Ist das normal, dass man einen neuen Vertrag unterschreiben muss? Ich wollte ja sonst zum neuen Mutterschutz meine derzeitige Elternzeit beenden um das volle Mutterschaftsgeld von Kind 1 zu bekommen. Könnte ich das trotz des neuen Vertrags machen oder würde ich dann "nur" Mutterschaftsgeld in Höhe der Teilzeitbeschäftigung bekommen? Viele Grüße
von americanstar am 19.09.2016, 14:49