Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner ersten SS hatte ich einen unbefristeten Vollzeitvertrag( Angestellt im Öffentl. Dienst), nun bin ich nach einjähriger Elternzeit in Teilzeit zurück. diese Teilzeit muss ich immer zum Ende des jahres für das folgende verlängern lassen ansonsten gilt ab dem neuen Jahr wieder der VZ vertrag.Nun wollen wir ein weiteres Kind und da ich beim ersten auch ein vollständiges Beschäftigungsverbot ( habe beim ersten Kind bis zum MUSCHU mein Grundgehalt weiter bekommen aus Vollzeit) hatte ist davon auszugehen, dass ich dann auch eins bekäme. Angenommen eine SS mit BV bestünde bereits in diesem Jahr und ich würde keine Verlängerung der Teilzeit stellen,wodurch ja ab Januar wieder VZ Vertag in Kraft tritt, bekäme ich dann als Gehalt das Grundgehalt aus Voller Stelle. Ich zweifel natürlich ob das so rechtlich und "legitim " wäre und wäre es rechtlich und moralisch verwerflich. Ich Danke für Ihre Einschätzung
von lili2.0 am 14.04.2015, 19:02