Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber ist nicht bereit, nach der Elternzeit meine Arbeitszeit wieder zu erhöhen (Elternzeit ist 1.5 Jahre vorbei). Ich überlege deshalb, nebenbei eine selbstständige Tätigkeit (z.B. Online-Shop). Darf ich das? Muss der Arbeitgeben das genehmigen oder eine Behörde? Viele Grüße, Rike
von Rike33 am 26.01.2011, 09:37