Hallo Frau Bader, ich habe lange Jahre in einem Unternehmen gearbeitet und bin nach meiner Elternzeit wieder eingestellt worden. Allerdings auf Teilzeit (2,5 Tage). Ich habe vorab von meinem Arbeitgeber die Tage zugeteilt bekommen (Montag - voll, Dienstag - halb, Donnerstag -voll). Nun ist es so, dass gerade in der Anfangszeit, dass Kind auch mal "öfter" ein Weh-Weh-chen hat. Nach nun über einem halben Jahr wieder in der Firma tätig, sprach mich mein Chef an, dass ich, wenn das Kind z. Bsp. am Monat Fieber hat und ich zu Haus bleibe, dann den Arbeitstag nachholen muss und beispielsweise an einem Mittwoche oder Freitag voll kommen muss. Ist das rechtlich so OK? Wie verhält es sich, wenn ich KEINE Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlege und wenn ich für den einen Tag doch eine vorlege? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Beste Grüße Doreen
von DoreenL am 17.08.2012, 09:56