Frage: Wirre Kündigung nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat keinen Arbeitsplatz für mich mit meinen nun möglichen Arbeitszeiten. Ich hab in der Gastronomie als Eventserviceleitung gearbeitet - also nur wenn alle frei hatten. Das kann ich jetzt nicht mehr. Mein Arbeitgeber hat mich allerdings einfach hängen lassen. Ich habe Wochenlang versucht vor Ende meiner Elternzeit zu klären wie ich zurückkomme. Das Ende meiner Elternzeit verstrich und ich habe erst heute (Ende Elternzeit 28.6.) Per Mail nach 100 mal Nachfragen, einem persönlichen Gespräch und vielen Emails die Info erhalten, dass sie mich auf den 27.7. kündigt, ich jetzt im unbezahlten Urlaub bin und das wars. Ich hab ihr geschrieben das das Zeitlich nicht mehr auf den Termin geht und ihr auch ziemlich wütend per Mail mitgeteilt das ich seit Wochen ihnen hinterher renne. Und jetzt stehe ich da. Mit dem einzigartigen Lohn meines Freundes, der als Dualer Student 650 verdient. Was kann ich tun? Ich habe einen neuen Job in der Gastronomie mit toller Bezahlung und der Möglichkeit mal Abends aber auch morgens zu arbeiten. Den hab ich allerdings erst ab 15.9. Das ist noch viel Zeit. Ich bin etwas verzweifelt weil ich immer gut mit meinem Arbeitgeber auseinander gehen wollte aber wie soll das jetzt gehn? Ich lass ja schon fast alles mit mir machen. Können Sie mir helfen? Liebe Grüße

von Lollerinchen am 09.07.2017, 12:37



Antwort auf: Wirre Kündigung nach Elternzeit

Hallo, wieviele AN hat der AG? Davon hängt die Zulässigkeit der Kündigunhg mit ab. Er muss Sie nicht zu bestimmten Zeiten einsetzen, mglw haben Sie aber einen grds Anspruch auf TZ. Liebe Grüße NB.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017



Antwort auf: Wirre Kündigung nach Elternzeit

Naja, kannst Du den Vertrag noch einhalten? Nach der EZ hat man nur Anspruch auf das was man eben auch vor der Geburt des Kindes hatte. Heißt gleiche Arbeitszeiten, gleicher Lohn, gleiche oder ähnliche Arbeitsstelle. Jetzt ist die Frage, kannst du so arbeiten? Falls Ja, Kündigungsschutzklage einreichen. Und zwar schnell. Dann wie gesagt musst du aber auch entsprechend arbeiten können wegen Kinderbetreuung usw. Wahrscheinlich werdet ihr euch dann vor dem Arbeitsgericht aber einigen auf Aufhebung mit Abfindung. So endet das meistens. Falls nein, hättest DU schon lange kündigen müssen. Klar, Dein AG hätte dir schon lange Rückmeldung geben müssen. Falls Du es entsprechend frühzeitig gemacht hast, der Betrieb mehr wie 15 Mitarbeiter hat und du TZ-Wunsch angemeldet hast, sind evtl auch schon mögliche Fristen für den AG verstrichen so das du eben den gesetzlichen Anspruch hast. Auch dann könnte eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Falls der AG aber nachweisen kann das du eben gar nicht in der Lage bist da zu arbeiten stehen dessen Chancen auch nicht schlecht. So oder so hättest du wie gesagt dann kündigen müssen. IMO würde ich damit direkt zum Anwalt für Arbeitsrecht und prüfen lassen welche Möglichkeiten du hast. Das aber auf jeden Fall schnell weil die Fristen nur kurz sind. Und melde dich am besten morgen beim Arbeitsamt, schildere denen die Lage und melde dich rein vorsorglich schon mal arbeitslos UND arbeitssuchend.

Mitglied inaktiv - 09.07.2017, 14:09



Antwort auf: Wirre Kündigung nach Elternzeit

Wenn du den ursprünglichen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst - deiner familiären Situation wegen - dann hättest du rechtzeitig kündigen müssen, nicht dein Arbeitgeber! Ich kann seitens des AGs kein Verschulden feststellen. Wenn du arbeiten kannst, die 2 1/2 Monate kannst du einen Ferienjob machen, in der Gastronomie werden überall Fachkräfte gesucht. Oder eben vom Ersparten leben, oder Harz-IV beantragen.

Mitglied inaktiv - 09.07.2017, 14:38



Antwort auf: Wirre Kündigung nach Elternzeit

Ninja, das ist sehr kulant von Deinem Arbeitgeber. Er hätte auch Schadenersatz fordern könnnen, weil Du Deinen gültigen Vertrag weder erfüllst, noch anständig gekündigt hast. Beim Arbeitsamt wird es da eine Sperre geben, das hätte alles längst geregelt werden können. Schaue dass ihr irgendwie überbrückt bis zum neuen Job.

von Sternenschnuppe am 09.07.2017, 14:43



Antwort auf: Wirre Kündigung nach Elternzeit

Also muss ich kündigen wenn mir mein Arbeitgeber bis zum Ende meiner Elternzeit keine Reaktion zeigt ob es einen Job für mich gibt? Ich bin also die böse weil ich von mir aus nicht gekündigt habe? Dann hätte ich ja sowieso keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Also ist ja dann fast jede Mutter die keine Arbeitszeiten von 8 bis 17 Uhr hat die gelackmeierte. Naja, jetzt bin ich schlauer und weiß das ich so oder so nur ohne Geld nach der Elternzeit dranstehen kann wenn der Job nicht zu den Kitabetreuungszeiten passt. Ich dachte da hab ich wenigsten eine Chance auf ALG aber Naja, danke für eure Antworten

von Lollerinchen am 09.07.2017, 17:12



Antwort auf: Wirre Kündigung nach Elternzeit

Ich kann Deinen Unmut verstehen, aber ja, EZ bedeutet schlicht und einfach nur das dein AG verpflichtet ist dir für die Zeit den Arbeitsplatz frei zu halten für den du einen Vertrag hast. Mehr nicht. beschwer Dich da nicht bei uns sondern beim Gesetzgeber. Je nachdem muss der AG eben anschließend nach EZ noch TZ ermöglichen - da schrieb ich dir aber alles zu. Ob das bei dir zutrifft kann hier keiner wissen. Entsprechend empfinde ich dein "anpampen" schon als daneben wenn man dir versucht zu helfen. Und Ob du Anspruch auf ALG1 hast oder nicht, kannst du auch nur vor Ort erfragen. jetzt nach der Kündigung eh, aber auch vorher schon wenn Du eben nachweisen kannst das du hättest kündigen müssen wegen Kinderbetreuung. Wir können nichts dafür wenn Du dich vorher nicht informiert hast, jetzt kann de Rat eben nur lauten lass es prüfen. Fraglich ist es eben ob es dir was für die kurze Zeit wirklich bringt. Zumal du ja scheinbar deinen Arbeitsvertrag gar nicht erfüllen kannst.

Mitglied inaktiv - 09.07.2017, 19:54



Antwort auf: Wirre Kündigung nach Elternzeit

"Ich hab in der Gastronomie als Eventserviceleitung gearbeitet - also nur wenn alle frei hatten." Lies doch selbst, du warst maximal flexibel und wurdest genau dazu gebraucht und eingestellt worden. Wenn du das aufgrund privater (familiärer) Veränderungen nicht mehr leisten kannst, dann ist das nicht das Verschulden des AGs. Ihr hättet euch einfach einigen müssen, das habt ihr nicht geschafft, warum auch immer. Aber die Partei, die den Arbeitsvertrag jetzt nicht mehr erfüllen kann, das bist nun mal du. Du hättest dich vielleicht schon länger im Vorfeld um eine passende neue Tätigkeit bemühen sollen, denn es muss dir klar gewesen sein, dass du deine bisherige Aufgabe nicht weiter erfüllen kannst. Events sind nun mal sehr oft abends.

Mitglied inaktiv - 09.07.2017, 20:12



Antwort auf: Wirre Kündigung nach Elternzeit

Hi! Grundsätzlich steht dir nach EZ nur der auch vorher vertraglich vereinbarte Job mit den entsprechenden Arbeitszeiten zu. Aber: wenn du ganz offiziell und rechtzeitig (12 Wochen vor Ende EZ) schriftlich bei deinem AG einen Antrag auf Teilzeit gestellt hast und ihm mitgeteilt hast, zu welchen Zeiten an welchen Tagen du arbeiten kannst und der AG nicht innerhalb der geltenden Frist geantwortet hat, könnte eine Schutzklage ganz gut aussehen. Voraussetzung bleibt aber, dass DU rechtzeitig einen solchen Antrag schriftlich und eindeutig formuliert eingereicht hast.

von cube am 10.07.2017, 09:13



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kündigung nach elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin 2 Jahre in elternzeit und möchte in diese Arbeit nicht mehr gehen nach der Elternzeit ( Wegen starken mobbing am Arbeitsplatz uvm. das nicht mehr geht für mich ) Wie kündige ich vor Ablauf der Elternzeit ? Ich bin dort dann seit November 2017 beschäftigt, und elternzeit Ende ist Januar 2023. Vielen Dank Liebe Grü...


Kündigung nach elternzeit Arbeitnehmer

Liebe Frau Bader, Ich habe bis zum 16.1.23 elternzeit , möchte aber fristgemäß vor Beendigung kündigen wegen mobbings usw. Was für eine Frist hat man da zu beachten? Drei Monate zuvor lese ich im Internet ? Das wäre dann wann ? Vielen Dank für ihre Bemühungen Liebe Grüße Tammi


Kündigung nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich hatte Ihnen vor einigen Tagen schonmal eine Frage gestellt. Da ich nach mein Elternzeit nicht mehr Vollzeit arbeiten soll ich mein Vollzeit Vertrag kündigen. Ich arbeite bei dem Arbeitgeber auf Minijob Basis. Jetzt meine Frage, kann ich bzw. soll ich in die Kündigung schreiben das ich einen Arbeitszeugnis haben möchte ? Mein...


Kündigung nach Elternzeit

Mein Kind ist leider verstorben und meine Elternzeit endet somit 3 Wochen nach dessen Tod. Kann mich mein Arbeitgeber kündigen obwohl ich eine Krankenmeldung vor Ende der Frist vorbringe? Mit freundlichen Grüßen


Kündigung nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, folgende Situation. Mitte September endet meine Elternzeit. Da ich in meinem bisherigen Beruf aufgrund der Arbeitszeiten nicht mehr arbeiten kann, möchte ich meinen Vertrag zum Ende der Elternzeit hin kündigen. In meinem Fall sind das 6 Monate vorher. Ich bekomme zzt. ALG 2, da ich kein Einkommen habe. Ich möchte spätestens An...


Kündigung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat meine Urlaubsansprüche für die Elternzeit gekürzt. Meine Elternzeit endet am 13.05.2022, mein Arbeitgeber hat bereits eine Kündigung zu Ende Mai angekündigt. Ich arbeite 5 Tage/ Woche und habe 30 Tage Urlaubsanspruch, wieviel Urlaub steht mir für das Jahr 2022 zu?


Kündigung nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, meine Elternzeit endet am 16.09.2022 und ich sollte ab 17.09.2022 wieder arbeiten. Aufgrund eines Umzugs und auch aus persönlichen Gründen möchte ich den Arbeitsplatz kündigen. Ich habe die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten und die Kündigungsschreiben noch im Juni per Post geschickt. Leider ist die Kommunikation mit dem...


Kündigung nach Elternzeit durch AG wegen Teilzeit

Darf der Arbeitgeber mich sowie eine weitere Person, die aus der Elternzeit als Teilzeitkraft zurückkehrt kündigen? Ich habe aus sicherer, zuverlässigen Quelle erfahren, dass man mich sowie eine weitere Person, die kurz vor mir zurückkehrt eventuell kündigen möchte, was aber totaler Wahnsinn wäre, weil die Arbeit für die derzeit anwesenden Person...


Kündigung nach elternzeit

Guten abend, Mein AG hat mir nach Ende der Elternzeit gekündigt. Ich bin ehrlich gesagt total einverstanden damit, da ich in dieser Praxis sehr viel Mobbing erlebt habe und schon der Gedanke daran dass meine Elternzeit bald endet mir schon Bauchschmerzen bereitet hat. Das Problem ist jedoch, dass ich noch keinen Betreuungsplatz bekommen habe und i...


Kündigung nach Elternzeit

Sehr geehrte Fr Bader, Elternzeit endet nach 3 Jahren am 18.08.23. Möchte Arbeitsverhältnis kündigen. 13 Wochen vorher wurde nicht eingehalten. Kann ich jetzt in der Elternzeit auch schon zum 31.08.23 (d.h. 4 Wochen zum 15. O. Monatsende) kündigen? Bis wann muss Kündigung spätestens erfolgen? Danke mfG