Frage: Teilzeit nach einem Jahr

Liebe Frau Bader, ich möchte gern nach der Geburt ein Jahr zu Hause bleiben und danach Teilzeit wieder arbeiten gehen! Ich habe mit meinem AG schon gesprochen, dass ich nach einem Jahr in Teilzeit wieder komme, für 36 Std. Nun habe ich gelesen, dass man max nur 30 Std. gehen darf um diesen Zuschuss vom Elterngeld zu bekommen. Ist das richtig? Und für wie lange dürfte ich in Teilzeit gehen und diesen Zuschuss erhalten nach dem regulären einem Jahr zu Hause? Mindert es den Betrag im ersten Jahr oder bleibt es bei diesen - ich glaube- 67 Prozent? Und was würden Sie mir bezüglich der Vorgehsweise mit meinem AG raten? Ich müsste es ja auf jeden Fall nochmal ansprechen und bis wann muss ich das konkret beantragt haben? Vielen Dank für Ihre Mühe! Liebe Grüsse

von Martha8404 am 02.11.2016, 15:49



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

Hallo, in der EZ darf man nur bis zu 30 Std/ Wo arbeiten. Die EZ geht bis zu 3 Jahre - TZ können Sie auch nach der EZ vereinbaren Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

36 Std die Woche ist keine Elternzeit mehr. Das läuft dann nicht unter Elternzeit, und Kündigungsschutz hast du dann auch nicht mehr. TZ in EZ geht nur zwischen 15 und 30 Std die Woche.

Mitglied inaktiv - 02.11.2016, 16:24



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

Ja ich würde dann ja max. 30 Stunden gehen wollen!

von Martha8404 am 02.11.2016, 17:30



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

Willst Du das Elterngeld teilen auf 22 Monate ?

von Sternenschnuppe am 02.11.2016, 19:05



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

Ich wollte ein Jahr zu Hause bleiben und ein Jahr Teilzeit arbeiten? Geht das?

von Martha8404 am 02.11.2016, 20:53



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

Ja, das geht. Sofern Du dann sicher eine Betreuung hast ? Dann musst Du das Elterngeld aber auch nicht splitten. Kannst es auch unterm Kopfkissen teilen. Im 2. Jahr wird aber eh nix angerechnet mehr.

von Sternenschnuppe am 02.11.2016, 22:02



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

Vielen Dank für die schnellen Antworten! ;-) Aber was mich interessiert wieviel ( volle 67 Prozent?) Elterngeld ich dann im ersten Jahr ( in dem ich zu Hause bleiben möchte) und im zweiten bzw. dritten Jahr ( in dem ich max. 30 Std. gehe) dann erhalten würde?

von Martha8404 am 03.11.2016, 16:23



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

Die 67% Elterngeld bekommst Du eh nur im ersten Jahr. Du hast nur die Möglichkeit dir zu überlegen ob du im ersten Jahr eben den vollen Bezug von 67% bekommen willst. Oder ob die eben die dir zustehenden 67% halbierst und dann eben über doppelt so lange. Zwei Jahre jeweils 67% Elterngeld geht nicht. Ich würde mir die vollen 67% im ersten Jahr auszahlen lassen, dem AG mitteilen das Du im zweiten Jahr voraussichtlich in Teilzeit INNERHALB der Elternzeit vor hast zu arbeiten mit 15-30 Std die Woche. In welchem Umfang genau kann man dann etwa 3 Monate vorher besprechen. mehr wie 30 Std darfst Du eh in der EZ nicht arbeiten. Und, der Vorteil ist, arbeitest Du innerhalb der EZ eben Teilzeit dann bleibt dein bisheriger Vollzeitvertrag erhalten, der ruht ja solange du in EZ bist. Auch dann wenn du eben innerhalb dieser in TZ arbeitest - aber das muss du so mitteilen. Zweiter Vorteil, innerhalb der EZ bist du nicht kündbar. Und wenn Du deine 3 Jahre EZ ausgeschöpft hast kannst Du dir immer noch überlegen ob Du dauerhaft auf TZ runtergehst oder dann doch wieder Vollzeit arbeiten willst/kannst. Ach ja, wenn Du das Elterngeld nicht splittest, dann bekommst Du, sofern du nicht arbeitest, im 2ten und 3ten Jahr EZ gar nichts an Geldern. Außer eben das Kindergeld. Und, wegen der 36 Std, das läuft IMO eh nicht mehr unter TZ sondern dürfte schon ein VZ-Vertrag sein. Von TZ spricht man eigentlich wenn die wöchentliche Arbeitszeit die 30 Std nicht überschreitet. Falls Du das Elterngeld splitten lässt, also nicht monatlich 67% bekommst sondern eben doppelt so lange nur ca. 33,5%, dann wird ein möglicher Verdienst nur im ersten Jahr angerechnet. Im zweiten nicht mehr. ABER, du dürftest auch dann im zweiten nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten.

Mitglied inaktiv - 03.11.2016, 17:27



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

Danke für deine ausführliche Antwort. :-) Ich würde, wie du schon sagtest, das erste Jahr mit den 67 Prozent ausschöpfen und im zweiten max. 30 Stunden Teilzeit gehen. Aber bekomme ich da dann diesen Elterngeldplus-Zuschuss oder auch gar nichts weil ich im ersten Jahr die vollen 67 Prozent ausgeschöpft habe?

von Martha8404 am 03.11.2016, 18:14



Antwort auf: Teilzeit nach einem Jahr

Es gibt danach nix mehr. Bekommst Du 1000€ Elterngeld, dann bekommst Du entweder bis zum ersten Geb. alles ausgezahlt, oder bis zum 22. Monat 500€ pro Lebensmonat nach Mutterschutz. Mehr gibt es nicht mehr. Und wenn Du eh nicht im ersten Jahr schon arbeiten willst, dann brauchst Du auch nix teilen lassen. Das kannst Du dann selbst unterm Kopfkissen lagern wenn Du was aufheben willst.

von Sternenschnuppe am 03.11.2016, 19:48



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