Frage: Teilzeit nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte jetzt gerne nach meiner dritten Elternzeit Ende Februar 2017 wieder stundenweise in meinen Betrieb zurückkehren. Elternzeit war von Januar 2010 - bis Februar 2017 (drei Kinder bekommen 2011, 2013, 2015). Vorher habe ich in einen großen Unternehmen als Betriebswirtin im Einkauf Vollzeit gearbeitet. Sämtliche Vorschriften die der AG zur Teilzeitstelle einhalten muss sind gegeben. Leider ist aber mein AG nciht sehr positiv gegenüber rückerenden Müttern aus der Elternzeit eingestellt. Meinstens stellt man einen Antrag dieser wird abgelehnt man droht mit Klage dann erfolgen Gespräche (Erfahrungen von vielen Kolleginnen). Zudem wenn jemand in Teilzeit wieder anfängt erhält er nach einigen Monaten eine Änderungskündigung mit Stundenzahlt erhöhung, auch eine Kollegin ist entlassen worden weil sie die Änderungskündigung nicht akzeptiert hat. JEtzt ist meine Frage wie ich meinem AG am besten entgegenkommen kann um einer Änderungskündigung zu engtehen bzw. entgegenzu wirken. Bedingt durch meine drei kleinen Kinder kann ich nicht mehr wie 10 Std. wöchentlich arbieten daher wollte ich gerne ab Februar 10 Std. wöchentlich arbeiten entweder 1x 7 Std., 1x 3 Std. oder 2x 5 Std., nach einem Jahr wollte ich anbieten die Std. Zahl auf 20 wöchentlich 5x4 Std. zu erhöhen. Zudem wollte ich ggf. Homeoffice anbieten. Sollte der Antrag gleich von einem Anwalt gestellt werden? Kann ich mit meinem Angebot meinem AG soweit den Wind aus den segeln nehmen und einer Änderungskündigung zuvorkommen? Ich möchte nur ungern deine Änderungskündiung akzeptieren unter vorbehalt und dann vor Gericht gehen und gegen die Änderung klagen. Gibt es hier möglichkeiten oder einen anderen Vorschlag? Vielen lieben DAnk für Ihre Hilfe. LG Anja K.

von Muffin31 am 28.04.2016, 21:11



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo, um einen Anspruch zu haben, müssen Sie mind 15 Std/ Wo. arbeiten. Ich würde mit ihm reden, wie es für ihn machbar wäre u nicht direkt mit RA kommen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



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