Sehr geehrte Frau Bader, wieder einmal wende ich mich mit einer Frage an sie. Ab dem 1.1.2015 werde ich wieder arbeiten gehen, ich habe eine unbefristete Stelle. Bevor ich schwanger wurde, hatte ich eine Stundenreduzierung von 100% auf 80%,für 2 Jahre befristet bis zum 31.5.2014 .Danach hätte ich diese neu beantragen müssen. Ab Juli 2013 war ich dann aber nicht mehr arbeiten bis zur Geburt am 19.11.2013(Beschäftigungsverbot) Nun ist meine Frage : Wenn ich wieder zurückkehre nach der Elternzeit, welchen Anspruch habe ich dann: Den auf eine 100% Stelle oder auf 80%? Vielen Dank für Ihre Hilfe
von Kati 783 am 10.07.2014, 19:26