Teilzeit mit Befristung nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit mit Befristung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Teilzeitantrag (ab 13.12.2015-13.12.2017) gestellt mit der Bitte um Befristung für 2 Jahre, da meine Tochter jetzt in dies Schule kommt (allerdings nur Halbtags) und mein Sohn jetzt dann in den Kindergarten. Bei dem Gespräch (03.09.2015) mit meinem Arbeitgeber hat er mir den Antrag mündlich bestätigt. Ich habe ihn darum gebeten mir das dann auch schriftlich zu schicken. Bis heute habe ich noch nichts schriftliches erhalten.Gibt es da eine Frist bis wann er mir das geschickt haben muss oder reicht auch die mündliche Bestätigung ? Kann er das noch revidieren mit der mündlichen Bestätigung? Danke schon im Voraus für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Jasmin Berberich

von Angel1982 am 15.09.2015, 12:40



Antwort auf: Teilzeit mit Befristung nach Elternzeit

Hallo, reicht, wenn Sie es beweisen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.09.2015



Antwort auf: Teilzeit mit Befristung nach Elternzeit

Danke Fr. Bader für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Jasmin Berberich

von Angel1982 am 16.09.2015, 09:28



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