Liebe Frau Bader, meine Teilzeitvereinbarung (es ist keine Teilzeit in Elternzeit sondern wurde mir zur Pflege eines nahen Angehörigen genehmigt) läuft während des Mutterschutzes aus und so lebt dann mein Vollzeitvertrag wieder auf. Bemisst sich das Mutterschutzgeld trotzdem komplett nach dem Teilzeitgehalt, da es aus den 3 Monaten vor dem Mutterschutz berechnet wird?
von Tina_33 am 12.09.2017, 14:37