Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor meinem Mutterschutz Folgendes mit meinem Arbeitgeber besprochen und schriftlich festgehalten ('Gespräch zur Elternzeit' heißt das Formular): - Elternzeit über 2 Jahre - Teilzeit in Elternzeit geplant nach ungefähr 1,5 Jahren mit etwa 20 Wochenstunden. - Übertragung von 12 Monaten bis zur Vollendung des 8.Lebensjahres nicht geplant. Mir wurde angekündigt (mündlich), dass mein Gehalt gekürzt werden sollte, da ich dann ja nicht mehr so einsatzfähig sei. Nun meine Fragen: 1) Kann mein Arbeitgeber nach dem Gespräch die Teilzeit in Elternzeit noch ablehnen? (Betrieb hat weit mehr als 15 Beschäftigte und ich arbeite dort länger als 6 Monate) 2) Kann er Teilzeit nach der Elternzeit ablehnen? 3) Darf mein Gehalt gekürzt werden? Auf welcher Grundlage? 4) Wenn ich Teilzeit offiziell 3 Monate vor dem gewünschten Beginn beantragt habe und es abgelehnt wird, könnte ich dann die Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern? 5) Bräuchte ich hierfür die Erlaubnis des Arbeitgebers? 6) Könnte ich bei einer Ablehnung wie unter Punkt 4 beschrieben die EZ verlängern und bei einem anderen Arbeitgeber in TZ arbeiten (in der EZ)? 7) Hierfür bräuchte ich auch die Erlaubnis des AG, oder? Vielen herzlichen Dank!!
von strandpeach am 15.04.2012, 11:23