Hallo liebe Frau Bader, ich habe ein kleines Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich gebe mir Mühe, die Frage kurz und allgemein zu halten. Mein Sohn ist im August 2010 geboren, ich habe 3 Jahre EZ genommen mit dem Hinweis, ab 09/ 2012, also nach zwei Jahren, TZ (50%) arbeiten zu wollen. Dem stimmte der AG zu. Nun möchte ich aber ab November 2011 wieder in TZ einsteigen. Dies hat der AG in einem persönlichen Gespräch abgelehnt, es bestehe kein Bedarf. Eine Genehmigung für eine Tätigkeit bei einem anderen AG werde ich dennoch nicht erhalten, da ich mit meiner Qualifikation nur bei Mitbewerbern tätig sein könnte. Ist dies so rechtens? Habe ich einen Anspruch, vorzeitig wieder einzusteigen. Wenn nicht, muß der AG eine Nebentätigkeit genehmigen? Wenn Sie beide Antworten mit >Nein< beantworten, kann ich trotzdem ALG 1 beziehen, da ich im Sinne des SGB III beschäftigungslos bin? Danke für Ihre Antwort!
von fenja2003 am 05.07.2011, 22:15