Frage: Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag, Ich beginne theoretisch nach 12 Monaten EZ am 1.6.2021 wieder zu arbeiten. Nun ist mir die Situation etwas heikel; ich habe Zwillinge und deshalb Sorge viel Kindkrank zu sein im ersten Kitajahr, hinzu kommt die Unsicherheit zwecks Corona und Kitaschließung, außerdem braucht mich meine Tochter noch sehr, sie isst noch nicht wirklich, verweigert die Flasche...sodass es der Vater, der von 1.6.-1.8.+ dann folgender Kitaeingewöhnung schwer haben wird. Gefühlt ist es für meine Tochter noch zu früh. Des Weiteren hat mich die Schwangerschaft und Elternzeit weit über meine Grenzen gebracht, ich fühle mich der Arbeit mental gar nicht gewachsen und habe Sorge selbst krankheitsbedingt auszufallen. Ich überlege ob es Sinn macht meine EZ zu verlängern, ich müsste mich in den nächsten Tagen entscheiden wegen der 7 Wochen Frist. 1. Frage: Sollte ich die EZ nur für 1 Kind beanspruchen um den vollen Anspruch auf die EZ für beide Kinder voll ausschöpfen zu können? Oder sind es generell 6 Jahre bei Zwillingen? 2. Frage: ich sehe mich gezwungen trotzdem 30 Stunden zu arbeiten, weil es sonst finanziell nicht reicht, sehe aber noch nicht das ich das schaffe. Gibt es einen Unterschied zwischen krank in EZ Teilzeitbeschäftigt und krank nicht in Elternzeit? 3.Frage: angenommen der Vater fällt kurzfristig als Betreuer für die Kinder weg, ich muss einspringen. Geht das zu ändern in der bewilligten Elternzeit? Also wenn ich angegeben habe 30 Stunden die Woche flexibel zu arbeiten und plötzlich doch erst im September anfangen kann? Letzte Frage: gibt es noch weitere Vorteile besser in Elternzeit 30 Stunden Teilzeit zu arbeiten als wieder in mein normales Arbeitsverhältnis mit 30 Stunden zurück zu kehren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Ihr Engagement!

von Regenbogenmutti am 28.03.2021, 21:13



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Hallo, 1. Am besten nur für ein Kind (wenn man es nicht angibt, ist die Zeit für beide verbraucht). Einen Anspruch gibt es nicht. 2. Nein. Man bekommt jeweils Krankengeld 3. Wesentlich ist, warum der Vater wegfällt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2021



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

wenn du nur ein jahr elternzeit gemeldet hast und am 1.6. ohne elternzeit wieder arbeitest (das hatte ich nicht rausgelesen) hast du keinen anspruch auf verlängerung. da du dich für die ersten beiden jahre festlegen musstest. hast du jedoch zwei jahre gemeldet und wolltest tz IN ez arbeiten, kannst du die tz kündigen (aber nur diese!!!) und bleibst in elternzeit. du kannst zwar die verlängerung beantragen aber der aG muss dem nicht zustimmen. (wenn du nur 1 jahr hattest). um 6 jahre bei zwillingen nutzen zu können, musst du abwechselnd ez nehmen. ich hoffe, du hast namentlich für ein kind ez gemeldet. hast du nur ez gemeldet ohne den namen des kindes zu nennen, läuft die ez für beide kinder parallel und du verlierst jahre. optimalerweise nimmt man für kind1 ein jahr, kind2 ein jahr (und meldet dies direkt am anfang um das recht auf verlängerung zu haben) dann hast du für beide kinder noch jeweils 2 jahre übrig. wenn du ohne ez mit 30 h zurückkommst, ist dein vollzeitvertrag von vorher futsch. dann wird ein neuer tz vertrag gemacht, der basis aller kommenden dinge ist. schlechter plan. denn wenn du in der ez schwanger werden solltest und der mutterschutz in dieser ez beginnt kannst du sie auf einen tag vor dem neuen mutteschutz beenden um vollzeit bezahlt zu werden im mutterschutz. kündigungsschutz geht verloren wenn du ohne ez in tz kommst. du hast solange kündigungsschutz wie die ez im hintergrund mitläuft.

von mellomania am 28.03.2021, 21:56



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Hast du genau angegeben für welches Kind du Elternzeit nimmst? Sonst sind 2 Jahre schon weg. 2. hast du kein Anspruch auf Verlängerung. Du hast in der erst Meldung nur ein Jahr gemeldet

Mitglied inaktiv - 29.03.2021, 10:04



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