Hallo Frau Bader, Ich habe eine kurze Frage zur Elternzeit. Ich befinde mich seit Juni im meinem zweiten Elternzeitjahr, dieses endet zum 08. April ( da mein Mann die ersten beiden Monate Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat). Das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre aufteilen lassen. Aus verschieden Gründen würde ich gerne schon im Januar wieder zu arbeiten beginnen ( Teilzeit 22 Stunden, mein normaler Arbeitsvertrag) . Mein Arbeitgeber freut sich darüber sehr. Was passiert mit dem Elterngeld, das ich Januar bis März noch bekommen würde? Steht mir dieses trotzdem zu? Eigentlich habe ich mir das doch erarbeitet? Herzlcihen Dank für Ihre (und auch eure Antworten).
von Celibe88 am 23.06.2017, 13:50