Hallo,
Ich möchte die ersten 14. Lebensmonate des Kindes Elternzeit nehmen. Vom 15.-18. Lebensmonat möchte ich Elternzeit in Kombination mit Teilzeit beantragen (zur Nutzung des Partnerschaftsbonus). Kann mein AG diesen zweiten Antrag tatsächlich ablehnen? Gebe beide Anträge zusammen direkt in der Woche nach der Geburt ab. Bzw. kann der AG den zweiten Antrag erst später genehmigen? Ich brauch das doch um bei der Elterngeldstelle entsprechend das Elterngeld beantragen zu können.
Vielen Dank!
von
Knopf2016
am 11.05.2016, 13:13
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2016