Hallo Frau Bader,
ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit anmelden und nach ca. 1 Jahr wieder in Teilzeit während der Elternzeit einsteigen. Soweit ich weiß, muss ich diese Teilzeit bis 7 Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeit anmelden, ist das korrekt? Oder muss ich den Teilzeitwunsch bereits mit der Elternzeit beantragen (in diesem Falle fiele die Flexibilität bzgl. des Einstiegs aber ja komplett weg)?
von
Schneetanz
am 17.03.2016, 22:48
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
sieben Wochen vorher.
Aber eine Ankündigung wegen besserer Planbarkeit schadet nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2016
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Nö, Du schreibst einfach "voraussichtlich ab dem 1. Geburtstag Teilzeit in Elternzeit "
In der Regel setzt man sich dann 3 Monate eher zusammen und bespricht die Details ob man auf einen Nenner kommt.
So weiß der AG schon einmal Bescheid, es bleibt aber flexibel.
von
Sternenschnuppe
am 18.03.2016, 08:16