Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Jahre in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Im 3. nach der Geburt habe ich jetzt den Vollzeitvertrag in einen regulären Teilzeitvertrag ab 10. Aug 2017 umgewandelt. (Vertrag allerdings noch nicht unterschrieben, da Personalabteilung ihn nicht rechtzeitig geschickt hat). Dh. ich arbeite jetzt weiterhin in meiner Teilzeit ohne unterschriebenen Vertrag. Jetzt bin ich wieder schwanger und überlege, ob es sinnvoll wäre doch lieber ein 3. Jahr TZ in EZ zu beantragen, anstatt den TZ Vertrag zu unterschreiben. Ich weiss, dass bei Kündigung der EZ zum neuen Mutterschutz das vorherige Vollzeitgehalt im Mutterschutz ausgezahlt wird. Hat es sonst noch Vorteile mit Vollzeitvertrag in die Schwangerschaft zu gehen? Was bedeutet das für den AG? Wahrscheinlich müsste ich von meiner Schwangerschaft erzählen, um meinen Sinneswandel zu erklären, zumal ich ja keine Frist wahren könnte, um dieses 3. Jahr zu beantragen. Wie könnte er reagieren. Danke für Ihre Antwort. Herzliche Grüsse Sabine
von Heumarkt am 20.08.2017, 04:42