Guten Tag Frau Bader,
Ich bin bis 31.10.2020 in elternzeit.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich ab 01.11.2019 eine Teilzeitanstellung mit 12 Stunden in der Woche vereinbart.
Jetzt bin ich erneut schwanger. Mein Mutterschutz beginnt Anfang März. Ich arbeite daher vier Monate.
Wie berechnet sich mein Eterngeld.
Könnte ich aus dem Teilzeitvertrag nochmal "raus kommen" und meine Elternzeit in Anspruch nehmen?
Was ist sinnvoll?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Tellmann
von
Tschuly88
am 20.08.2019, 04:13
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und wieder schwanger
Hallo,
bringt Ihnen nichts, wenn Sie aus der TZ "rauskommen".
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2019
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und wieder schwanger
Wann ist Kind 1 geboren?
Normal sind für EG Kind 2 wieder die 12 Monate davor wobei Monate mit Mutterschutz Leistungen und mit EG bis zum 14. Lebensmonat Kind 1 ausgeklammert werden und mit alten Löhnen ersetzt werden.
Genauer raten geht bei genaueren Daten
Mitglied inaktiv - 20.08.2019, 06:27
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und wieder schwanger
Was wurde genau ab dem 1.11 abgemacht, das du TZ arbeitest, dein VZ Vertrag also dauerhaft in TZ änderst. Oder das du innerhalb der EZ in TZ arbeitest.
Wie alt ist Kind Nr1.
von
Felica
am 20.08.2019, 08:34
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und wieder schwanger
Kind 1 ist jetzt 22 Monate. Ich habe bis jetzt auch Elterngeld bekommen (elterngeld plus). Elternzeit habe ich noch ein Jahr.
Bis November bekomme ich nichts mehr und ab November dann meinen Lohn. Anfang März gehe ich in Mutterschutz. Bis dahin arbeite ich Teilzeit in Elternzeit
von
Tschuly88
am 20.08.2019, 12:16
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und wieder schwanger
Faktenlage: Beginn neuer Mutterschutz: März 20
Beginn TZ.: nov 19
Ende Elternzeit: Okt. 2020
Für volle Mutterschaftsleistungen beendest du deine aktuelle EZ auf einen Tag vor neuem Mutterschutz. Folge: dein Vollzeitvertrag von vor Elternzeit lebt auf. AG hat da kein Mitspracherecht
Neues EG.... Alle Monate mit EGplus werden bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert. Ebenfalls Monat März/April 2020 wegen neuem Mutterschaftsgeld
Alle Monate dazwischen zählen. Also dein Teilzeitgehalt ab Nov 19.
Mitglied inaktiv - 20.08.2019, 12:27
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und wieder schwanger
Das heißt
November 2019
Dezember 2019
Januar 2020 und Februar 2020
mein Teilzeitgehalt und die restlichen 8 Monate werden mit 0 € gerechnet weil ich EGplus nach 14 Monate bekommen habe?
von
Tschuly88
am 20.08.2019, 12:34
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und wieder schwanger
Ja genau....
Deine Kids liegen zuweit auseinander.
Mitglied inaktiv - 20.08.2019, 12:42