Guten Tag Frau Bader, Ich bin bis 31.10.2020 in elternzeit. Mit meinem Arbeitgeber habe ich ab 01.11.2019 eine Teilzeitanstellung mit 12 Stunden in der Woche vereinbart. Jetzt bin ich erneut schwanger. Mein Mutterschutz beginnt Anfang März. Ich arbeite daher vier Monate. Wie berechnet sich mein Eterngeld. Könnte ich aus dem Teilzeitvertrag nochmal "raus kommen" und meine Elternzeit in Anspruch nehmen? Was ist sinnvoll? Mit freundlichen Grüßen Julia Tellmann
von Tschuly88 am 20.08.2019, 04:16