Teilzeit in Elternzeit- niedrigere Stelle - Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in Elternzeit- niedrigere Stelle - Gehalt

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ab Februar nächsten Jahres will ich wieder bei meiner Firma einsteigen. Ich habe bereits einen unterschriebenen Vertrag als Einkäuferin. (Gehalt wurde einfach auf 25h angepasst) soweit alles gut, letzte Woche offenbarte mir jedoch meine Chefin,dass sie in meiner alten Abteilung nun doch keine Einkäuferstelle mehr hätte, sie mich zwar gerne wieder hätte aber mir nur eine Stufe darunter anbieten könne. Grds weiß ich,dass man mir schon einen Einkäuferjob in einer anderen Abteilung anbieten würde/müsste, jedoch würde ich eigentlich gerne in meiner alten Abteilung bleiben und vielleicht sogar auf den zeitlich befristet auf die niedrigere Stelle eingehen. Meine Frage nun: 1) Dürfte meine Chefin das Gehalt kürzen? 2) wie sieht es mit anderen Vergünstigungen, die ich als Einkäufer habe aus, dürfen diese ebenfalls gekürzt werden. (Rentenversorgung, Boni,etc. ) 3) muss ich sonst noch etwas beachten, wenn ich mich auf den Deal einlasse? Danke im Voraus

von bramy am 03.12.2016, 14:43



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit- niedrigere Stelle - Gehalt

Hallo, das Gehalt und auch sonstige Zusatzvereinbarung müssen anteilig bestehen bleiben. Achten Sie darauf, dass der bestehende Grundvertrag nicht aufgehoben wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2016



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