Teilzeit in Elternzeit kündigen um Mutterschutzgeld aufs Vollzeitgehalt zu beko

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in Elternzeit kündigen um Mutterschutzgeld aufs Vollzeitgehalt zu beko

Hallo, ich befinde mich in 3jähriger Elternzeit für mein 1. Kind bis September 2014. Habe mit meinem Arbeitgeber einen Vertrag Teilzeitarbeit in Elternzeit geschlossen. Nun bin ich wieder Schwanger, ET Ende August. Ist es richtig, das, wenn ich die Elternzeit des 1. Kindes zu Beginn des Mutterschutzes (11.07.2013)/(oder zur Geburt des 2. Kindes, weiß nicht was da richtig ist) und auch den Teilzeitvertrag zu Beginn des Mutterschutzes kündige, ich Mutterschaftsgeld auf das frühere Vollzeitgehalt angerechnet bekomme, jemand sagte mir das ständ im neuen PVG(Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz), das find ich aber nirgends.? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Lg Kirasee

von kirasee am 30.01.2013, 23:02



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit kündigen um Mutterschutzgeld aufs Vollzeitgehalt zu beko

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2013



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