Hallo, ich befinde mich in 3jähriger Elternzeit für mein 1. Kind bis September 2014. Habe mit meinem Arbeitgeber einen Vertrag Teilzeitarbeit in Elternzeit geschlossen. Nun bin ich wieder Schwanger, ET Ende August. Ist es richtig, das, wenn ich die Elternzeit des 1. Kindes zu Beginn des Mutterschutzes (11.07.2013)/(oder zur Geburt des 2. Kindes, weiß nicht was da richtig ist) und auch den Teilzeitvertrag zu Beginn des Mutterschutzes kündige, ich Mutterschaftsgeld auf das frühere Vollzeitgehalt angerechnet bekomme, jemand sagte mir das ständ im neuen PVG(Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz), das find ich aber nirgends.? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Lg Kirasee
von kirasee am 30.01.2013, 23:02