Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite nach der Geburt des ersten Kindes bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit in Elternzeit mit 30 Wochenstunden. (Mein Vollzeitvertrag beträgt 40 Stunden, und das Ende der Elternzeit ist im September 2015). Nun möchte mein Arbeitgeber, da ich zugegebenermaßen sehr oft krank bin, dass ich die 30 Stunden Teilzeit auf z.B. 15 reduziere. Nun zu meiner Frage: Ich selbst kann ja 2 Mal in der Elternzeit meine Teilzeit reduzieren. Hat auch der Arbeitgeber auch das Recht, mich zu einer Stundenreduzierung zu bewegen? Gibt es ein Gesetz, das ihne berechtigt, mich auf 15 oder 20 Wochenstunden zu bringen? Was müsste er tun, wenn ich dem Wunsch nicht nachkommen wollte? Herzlichen Dank für eine Antwort! Nana
von Nanadana am 09.12.2014, 14:28