Sehr geehrte Frau Bader, hier noch die Zusatzinfos zu meiner ursprünglichen Frage (sh. unten): ich hatte die Teilzeit in Elternzeit zusammen mit meiner Anmeldung zur Elternzeit am 30.07.19 beantragt (bereits vor Geburt meines Kindes bezogen auf die Lebensmonate). Vorab hatte ich schon telefonisch mit meinen AG über die gewünschte Teilzeit gesprochen und das OK (nur mündlich) erhalten. Da mein AG 400 km von meiner Arbeitsstätte entfernt sitzt, hatte ich meine Anmeldung EZ und Antrag TZ in EZ per Einschreiben gesendet, der AG hatte den Brief am 16.08.19 erhalten. Ich habe einmal daraufhin per Email bei meinem AG nachgefragt ob er die Unterlagen erhalten habe und um eine schriftliche Bestätigung der EZ gebeten. Ich bekam vom AG lediglich eine Email zur Antwort, dass die Unterlagen eingereicht sind und "Ob er denn eine andere Wahl hätte?". Etwas anderes habe ich nicht erhalten (auch keinen Widerspruch). Seit Ende Oktober 2019 bin ich nun in Elternzeit und ab Ende Juni 2020 sollte die Teilzeit in Elternzeit starten (bis Ende Februar 2021). Ursprüngliche Frage: "Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Für Ende Juni 2020 hatte ich bei meinem Arbeitgeber die Teilzeit in Elternzeit für 20 Stunden pro Woche beantragt. Mein Arbeitgeber hat nun seit dieser Woche aufgrund des Corona-Virus Kurzarbeit angemeldet, voraussichtlich bis Ende diesen Jahres. Was wäre wenn die Kurzarbeit noch über den Beginn meiner Teilzeit hinaus andauern würde? Kann ich die Teilzeit dennoch antreten oder kann mein Arbeitgeber aufgrund der Kurzarbeit dieser nun doch noch widersprechen weil keine Arbeit da ist? Wenn die Teilzeit nun doch nicht möglich wäre, hätte ich dann ein Recht darauf meine Elternzeit zu verkürzen, da ich Elterngeld Plus für die Monate mit Teilzeit genommen habe und das Geld ohne Teilzeit nicht für den Lebensunterhalt reichen würde?" Entschuldigung für den vielen Text :-) und danke nochmal für Ihre Hilfe. Liebe Grüße