Hallo Frau Bader, wegen Umzug in eine andere Stadt muss ich mich vermutlich joblich verändern. Aktuell bewilligt ist Elternzeit für Kind 1 bis April 2016 (2 Jahre). Berufliche Veränderung steht nach einem Jahr Elternzeit an, also ab April 2015. Variante 1) Ich arbeite in Teilzeit in Elternzeit für einen anderen Arbeitgeber in neuer Stadt bis zu Kind 2. 1a) Aus welchen Gründen kann aktueller Arbeitgeber das verbieten? Konkurrenzausschluss generell? 1b) Welche Konsequenzen hat das für Elternzeit für Kind 2? Beantrage ich diese wieder bei jetzigem AG oder bei neuem? 1c) Hat der neue Arbeitgeber durch meinen Teilzeitjob in Elternzeit Verpflichtungen oder nur der alte? 1d) Ist es für neuen Teilzeit-Arbeitgeber irgendwie nachteilig? Variante 2) Ich mache mich selbstständig. 2a) Kann ich dann noch irgendwie von der eingereichten Elternzeit profitieren? 2b) Was wäre mit Elternzeit bei Kind 2? Vielen Dank vorab mamiglück
von mamiglück am 27.01.2015, 22:01