Teilzeit im ersten Jahr EZ (gern an alle kundigen)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit im ersten Jahr EZ (gern an alle kundigen)

Hallo, ich bin mir immer noch nicht ganz im klaren, wie das mit dem neuen EG Plus funktioniert und muss leider nochmal nachfragen. Da sich hier einige mit EG offenbar ganz gut auszukennen scheinen gern als Frage an alle. Wir basteln gerade am 2. Kind und sind inzwischen beide wieder arbeiten. Beim 2. Kind würde ich gern schon im 1. LJ wieder Teilzeit (15h arbeiten). Mein Mann wäre (ggf. ebenfalls in TZ) ebenfalls in EZ. Ich bekomme Höchstsatz. Kann ich z.B. so Elternzeit nehmen: 1.-2. Mo (MuSchu, volles EG) 3.-4. Mo EG Plus 5.-10. Mo EG Plus + Teilzeit 15h 11.-12. Mo EG Plus Dann würde ich doch 7 Monate EG verbrauchen, richtig? Und mein Mann könnte auch noch 7 Monate (wie auch immer) EG bekommen (?) Ich würde mit EG + nur die 990 Euro bekommen. Muss ich trotzdem Kassenbeitrag zahlen? Bekomme ich in den Monaten mit TZ dann 990 + meinen Lohn für die 15h oder wird das nochmal verrechnet? Wenn mein Mann oder ich nach dem 1. LJ noch in Teilzeit weiterarbeiten wollten, wäre es dann vermutlich geschickter für das 2. LJ auch noch EZ mit TZ zu beantragen? Sind das dann 30h maximal? 15 Minimum? Danke! Lilly

Mitglied inaktiv - 03.11.2015, 09:56



Antwort auf: Teilzeit im ersten Jahr EZ (gern an alle kundigen)

Hallo, ja, 7 Mo. verbraucht. Bzgl. der KK kommt es darauf an, wie Sie versichert sind. Der Lohn wird verrechnet. Liebe GRüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2015



Antwort auf: Teilzeit im ersten Jahr EZ (gern an alle kundigen)

Wir sind beide freiwillig gesetzlich verpflichtet. Hm, wenn es verrechnet wird hab ich am Ende ja trotz Arbeit wahrscheinlich weniger als wenn ich ganz Zuhause bleibe... Von wegen Unterstützung, damit Frauen in Arbeit bleiben -_- und ich dachte mit der Änderung wird man mal bei Arbeit unterstützt. :/ Danke für Ihre Antwort! LG Lilly

Mitglied inaktiv - 03.11.2015, 20:07



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