Teilzeit bei neuem Arbeitgeber ohne Kündiung des VZ Vertrags

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit bei neuem Arbeitgeber ohne Kündiung des VZ Vertrags

was muss ich beachten, wenn ich einen Vertrag bei einem neuen AG annehme, diesen in TZ machen möchte und mein alter AG zustimmen muss. Der neue Vertrag soll nur während der Elternzeit laufen, wird er dann auf ein Datum befristet oder "bis Ende EZ"? Muß mein alter AG irgendetwas unterschreiben, ausfüllen oder bekommt er den Vetrag zu sehen? Was geschieht mit der Lohnsteuerkarte? Danke für Ihre Infos und Tipps. Salimba

von Salimba am 11.02.2013, 11:22



Antwort auf: Teilzeit bei neuem Arbeitgeber ohne Kündiung des VZ Vertrags

Hallo, das Wesentliche ist, dass Ihr Arbeitgeber zustimmen muss. Er kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn es ein Job ist, der mehr als ein Minijob ist, brauchen Sie natürlich die Lohnsteuerkarte. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2013



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