Hallo Frau Bader,
gestern habe ich die Berechnung meines Elterngeldes erhalten. Dabei wurden meine Sonderzahlungen nicht berücksichtigt. Diese Sonderzahlungen sind tariflich vereinbart und werden regelmäßig jedes (!) Jahr und in festgelegter Höhe ausgezahlt.
Müssen diese Zahlungen nicht auch berücksichtigt werden?
Vielen Dank und viele Grüße
von
UlliKa
am 25.10.2017, 18:51
Antwort auf:
Tarifliche Sonderzahlungen bei Berechnung des Elterngeldes
Hallo,
Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.10.2017
Antwort auf:
Tarifliche Sonderzahlungen bei Berechnung des Elterngeldes
Nein, Sonderzahlungen werden bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt, auch dann nicht, wenn sie tariflich vereinbart sind.
von
chrissicat
am 25.10.2017, 21:09