Guten Abend Frau Bader, ich bin auf diese Seite gestoßen und habe direkte mal eine Frage, die mir bis dato niemand richtig beantworten konnte. Ich habe einen Haupt- und Nebenjob (450€). Am 17.11.18 geh ich in Mutterschutz. Meine Frage: Kann ich noch in den 6 - Wochen vor errechneten ET in og Nebenjob arbeiten gehen, ohne dass es mir vom Mutterschaftsgeld abgezogen wird? Muss ich es irgendwo anmelden? (Krankenkasse?). Mein Hauptarbeitgeber hätte nichts gegen diese Tätigkeit. Vielen Dank für Ihre Mühe. MfG
von SarahLu1987 am 17.10.2018, 20:09