Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und mit meinem AG vereinbart, in der Elternzeit in TZ zu arbeiten. Mein AG möchte nun, dass ich einen Änderungsvertrag unterschreibe (VZ 39h, TZ 15h) - ich hätte lieber einen befristeten zusätzlichen Vertrag. Mein AG lehnt dies ab. Begründung: zwei Verträge bei einem AG sind nicht möglich. Ich soll den Änderungsvertrag unterschreiben. Mit welchem "Paragraphen" kann ich argumentieren, um einen zusätzlichen befristeten Vertrag zu bekommen? Wie muss dieser rechtlich gesehen genau heißen? "Zusatzvereinbarung" oder "befristeter Arbeitsvertrag" mit der sachlichen Befristung Elternzeit? Ich denke, dass diese Frage schon mehrfach gestellt wurde, aber ich habe über die Suche nichts gefunden. Vielen Dank. Verena
von VerenaSch am 16.03.2016, 15:25