Hallo Frau Bader! 1. Angenommen man würde in Elternzeit eine Teilzeit Stelle annehmen und wieder schwanger werden (man hat vor dem 1. Kind vollzeit gearbeitet) von wem würde man dann das weitere Geld bekommen wenn man ein BV bekommt?! Zählt da wieder das VZ. Gehalt oder das TZ Gehalt? 2. Wäre es auch möglich IN der EZ die EZ kurz vor dem MU- Schutz zu beenden? (da man mit dem 2.kind schwanger ist) habe diesbezüglich schon so viel unterschiedliche sachen gelesen und es wurde gesagt,dass das nicht geht da der Arbeitgeber da nicht "mitspielen" würde sonst würde er sich "ins eigene Fleisch schneiden" !?!? Bei einem BV zahlt das doch eh die KK und das EG zahlt der AG doch auch nicht,oder? Herzliche Grüße und jetzt schonmal vielen Dank für ihre Antwort!!
von Jenny25 am 12.11.2012, 22:00