Hallo,
ich möchte ab September TZ in EZ arbeiten (kein Widerspruch des AG bei meiner Antragstellung), für 6 Monate, anschließend wieder Vollzeit. Es zeichnet sich ab, dass meine Firma mich nicht mehr haben will. Wenn ich eine Kündigung nun anfechte, wie würde das Gericht eine Abfindung berechnen? Aufgrund des TZ Gehalts? Oder des VZ Gehalts nach der EZ? Bin seit 10 Jahren bei der Firma. Der Firma geht es gut, die Zahlen stimmen. Könnte ich auch auf Weiterbeschäftigung klagen? Sie wollen mich nicht mehr, weil ich zu teuer geworden bin.
Danke für Ihre Rückmeldung!
von
Kornblume2016
am 03.03.2020, 12:20
Antwort auf:
TZ in EZ
Hallo,
1. Der Ag kann zZ gar nicht kündigen, da Sie in EZ sind
2. Das KScG nennt nur für einen Rechenansatz für betriebsbedingte Kündigungen (§ 1b KSchG).
3. Wenn der AG also nach der EZ kündigt, müssen Sie Kündigungsschutzklage erheben (wenn die Firma mehr als 10 AN hat). Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird ist Verhandlungsfrage
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2020
Antwort auf:
TZ in EZ
Hallo Kornblume,
die Höhe der Abfindung ist nirgends gesetzlich festgelegt. Da dein VZ Vertag ja noch existiert, würde ich auch danach verhandeln.
Ich habe meine Abfindung auch auf VZ bekommen, während ich TZ in EZ gearbeitet habe.
Viel Erfolg
von
Karlafrodo
am 03.03.2020, 13:02
Antwort auf:
TZ in EZ
sollten sie dir kündigen, musst du kündigungsschutzklage einreichen, dafür brauchst du einen Anwalt, mit dem zusammen klüngelst du eine Abfindungssumme aus.
Mitglied inaktiv - 03.03.2020, 14:16