Frage: TZ in EZ

Guten Morgen, ich hätte eine Frage zum Wiedereinstieg. Nach 2 Jahren Elternzeit beginne ich demnächst wieder bei meinem alten AG zu arbeiten. Ich würde gerne TZ arbeiten (bisher VZ Vertrag). Meinen alten Job werden ich so nicht mehr ausüben können (Personalverantwortung, Arbeitszeiten etc.). Mein AG möchte mir aber eine gleichwertige Stelle suchen. Ich habe in der Personalabteilung eigentlich schon angegeben, dass ich das 3. Jahr EZ nehmen möchte und dann in dieser Zeit TZ arbeiten möchte. Nun wurde mir vorgeschlagen, dass ich statt dem 3. Jahr EZ auch einen (neuen) TZ-Vertrag haben könnte,in dem geregelt wird, dass die TZ quasi nur x Monate gilt und ich dann wieder VZ arbeiten könnte. Bin nun etwas ratlos, was ich da am Besten machen soll. Welche Vor- und Nachteile haben die beiden Vorgehensweisen denn? Das ich mit der 2. Variante das 3. Jahr EZ noch zur Vefügung habe, weiß ich. Vielen Dank für die Hilfe!! M.

von Frank76 am 12.09.2016, 11:07



Antwort auf: TZ in EZ

Hallo, besser in EZ - dann haben Sie Kündigungsschutz Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2016



Antwort auf: TZ in EZ

Bei Teilzeit in Elternzeit hast du (durch die Elternzeit) einen Kündigungsschutz und hast Anspruch auf deine vorherige Stelle bzw. eine gleichwertige(!) Stelle im Anschluss an die Elternzeit. Wenn die Stunden nur reduziert sind (ohne Elternzeit), hast du in der Zeit keinen Kündigungsschutz, kannst aber die verbleibende Elternzeit noch bis zum 8. Lebensjahr deines Kindes nehmen, sofern dein Arbeitgeber zustimmt. Wenn die Stunden befristet reduziert sind, lebt dein Vollzeitvertrag ebenfalls nach Ende der Befristung wieder auf.

von chrissicat am 12.09.2016, 11:36



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