Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur TZ Arbeit während der Elternzeit. Person A hat einen ruhenden VZ Vertrag beim AG 1 und einen aktuellen TZ Vertrag/Vereinbarung. Nun fühlt sich Person A bei AG1 nicht mehr wohl (man findet keine Einigung über die Arbeitszeit ab nächster Woche) und hat ein TZ Angebot auf eine Stelle bei AG 2. Kann Person A nun bei AG 1 nur den TZ Vertrag kündigen und ihn informieren, dass sie bei einem anderen AG arbeitet oder müsste AG 1 dem zustimmen? Der Vorteil wäre, dass Person A dann nach der 3 jährigen Elternzeit in VZ zurückkehren könnte. Aber ist das rechtlich ohne Zustimmung von AG 1 möglich? Vielen Dank. Gern auch an andere. LG Verena
von VerenaSch am 28.09.2017, 12:59