Werte Frau Bader, ich bin noch bis Ende Juni 2016 in Elternzeit, mein Sohn ist jetzt gerade zwei Jahre alt geworden. Nun fragte mich meine Chefin, ob ich ab Januar acht Stunden wöchentlich arbeiten könnte. Was muss ich dazu rechtlich beachten? Muss die Elternzeit dazu vorzeitig beendet werden? Was muss ich außerdem dazu rechtlich beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort und ein schönes Fest! Roby
von roby.the.cat am 20.12.2015, 15:04