Liebe Frau Bader
Ich werde im nächsten Jahr meinen Master in Kiel beginnen. Derzeit wohne ich in Niedersachsen. Ein vergleichbarer Master ist vor Ort nicht gegeben
Da ich meinen Kindern ihre Heimat nicht nehmen möchte, möchte ich unsere Wohnung erhalten und lediglich die SemesterZeiten in Kiel verbringen
Dies schließt damit natürlich auch eine KinderBetreuung in Kiel mit ein
Allerdings habe ich hier gar keinen Anspruch auf Plätze.
Die KostenÜbernahme müsste dazu dann auch von meiner Gemeinde übernommen werden. Da aber in meiner Gemeinde Plätze für uns zur Verfügung stehen würden, glaube ich kaum dass dies möglich ist? Wobei ja mein Studium fordergründig steht und ich dazu alleine für meine Kinder verantwortlich bin
Wie kam ich hier vorgehen?
Den ErstWohnsitz möchte ich nicht wechseln. Denn so müsste auch unsere jetzige Wohnung weichen. Da das Studium aber nur zwei Jahre dauert, möchte ich das auf keinen Fall
Vielen Dank für ihre Anregungen
von
Chris
am 04.03.2014, 00:22
Antwort auf:
Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung
Hallo,
Sie haben nur am Erstwohnsitz Anspruch auf einen KiGa-Platz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung
Interessante Groß-/Kleinschreibung.
Was spricht denn dagegen, den Erstwohnsitz in Kiel anzumelden und die jetzige Wohnung als Zweitwohnsitz zu behalten? Ich habe das so gemacht, als ich beruflich für eine begrenzte Zeit (geplant war ein knappes Jahr, es wurden dann zwei) an einen anderen Standort abgeordnet wurde. Ich wollte die alte Wohnung auf jeden Fall behalten, deswegen habe ich sie untervermietet und zum Zweitwohnsitz umgemeldet.
von
Strudelteigteilchen
am 04.03.2014, 08:30
Antwort auf:
Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung
Wenn ich den HauptWohnsit ummelde kann ich die wohnung nicht halten
ich beziehe Wohngeld
Außerdem möchte ich die freien 5 Monate in der Heimat verbringen
von
Chris
am 06.03.2014, 08:43
Antwort auf:
Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung
Moin,
schau mal ob das Studentenwerk eine KiTa betreibt, evtl. kann man da etwas organisieren. Wobei die Kinder 5 Monate im Jahr nicht in die KiTa schicken sicherlich auch nicht optimal ist.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 06.03.2014, 13:49