Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung

Liebe Frau Bader Ich werde im nächsten Jahr meinen Master in Kiel beginnen. Derzeit wohne ich in Niedersachsen. Ein vergleichbarer Master ist vor Ort nicht gegeben Da ich meinen Kindern ihre Heimat nicht nehmen möchte, möchte ich unsere Wohnung erhalten und lediglich die SemesterZeiten in Kiel verbringen Dies schließt damit natürlich auch eine KinderBetreuung in Kiel mit ein Allerdings habe ich hier gar keinen Anspruch auf Plätze. Die KostenÜbernahme müsste dazu dann auch von meiner Gemeinde übernommen werden. Da aber in meiner Gemeinde Plätze für uns zur Verfügung stehen würden, glaube ich kaum dass dies möglich ist? Wobei ja mein Studium fordergründig steht und ich dazu alleine für meine Kinder verantwortlich bin Wie kam ich hier vorgehen? Den ErstWohnsitz möchte ich nicht wechseln. Denn so müsste auch unsere jetzige Wohnung weichen. Da das Studium aber nur zwei Jahre dauert, möchte ich das auf keinen Fall Vielen Dank für ihre Anregungen

von Chris am 04.03.2014, 00:22



Antwort auf: Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung

Hallo, Sie haben nur am Erstwohnsitz Anspruch auf einen KiGa-Platz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014



Antwort auf: Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung

Interessante Groß-/Kleinschreibung. Was spricht denn dagegen, den Erstwohnsitz in Kiel anzumelden und die jetzige Wohnung als Zweitwohnsitz zu behalten? Ich habe das so gemacht, als ich beruflich für eine begrenzte Zeit (geplant war ein knappes Jahr, es wurden dann zwei) an einen anderen Standort abgeordnet wurde. Ich wollte die alte Wohnung auf jeden Fall behalten, deswegen habe ich sie untervermietet und zum Zweitwohnsitz umgemeldet.

von Strudelteigteilchen am 04.03.2014, 08:30



Antwort auf: Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung

Wenn ich den HauptWohnsit ummelde kann ich die wohnung nicht halten ich beziehe Wohngeld Außerdem möchte ich die freien 5 Monate in der Heimat verbringen

von Chris am 06.03.2014, 08:43



Antwort auf: Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung

Moin, schau mal ob das Studentenwerk eine KiTa betreibt, evtl. kann man da etwas organisieren. Wobei die Kinder 5 Monate im Jahr nicht in die KiTa schicken sicherlich auch nicht optimal ist. LG Ingo

von IngoAC am 06.03.2014, 13:49



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