Frage:
Streichung des 1 vornamens
Ich habe folgende Frage, aber erstmal ein kleiner Hintergrund zur frage, und zwar mein ex, mit dem ich eine Tochter habe, ihr Name ist Sophie Werta, bekommt mit seiner Freundin auch eine Tochter, die kleine soll Mia Sophie heißen.
Ich finde es persönlich nicht schön, wenn evtl halbgeschwister gleichen Namen haben, egal ob erst oder zweitnamen.
Kann ich den Namen Sophie ohne seine Einstimmung streichen lassen, so dass sie nur Werta heißt?
Wir haben zwar gemeinsames Sorgerecht, aber er steht nicht in der geburtsurkunde.
Habe ich da überhaupt Chancen? Ich weiß, das die Streichung Geld kostet und das es möglich ist, aber ohne Zustimmung?
Er sagt auch klar, seine Freundin hätte es entschieden und es ginge mich nichts an, er würde nicht mit ihr deswegen reden. Man muss dazu sagen, sie hat ihn voll unter Kontrolle, er hat allgemein nichts zu sagen.
Ich bereue auch im Nachhinein, dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt zu haben.
von
Nuni1984
am 26.07.2017, 19:32
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Streichung des 1 vornamens
Hallo,
Wenn er nicht in der Geburtsurkunde steht, hat er auch kein Sorgerecht.
Die Streichen halte ich für problematisch, Ohne seine Zustimmung allemal.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2017
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Streichung des 1 vornamens
Er muss zustimmen und selbst dann ist es fraglich.
Das ist kein Grund für eine Namensänderung.
Ohne die Vaterschaft anerkannt zu haben kann er kein Sorgerecht haben.
Wieso steht er nicht in der Urkunde ?
von
Sternenschnuppe
am 26.07.2017, 20:43
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Streichung des 1 vornamens
Hm...
Wo ist das Problem?
Alle Kinder meines Mannes tragen einen ihrer Vornamen gemeinsam.
2 sind vor mir, eines mit einer anderen Frau.
Ich finde das schön, es verbindet die Kinder miteinander.
Ob ich Mutter oder Vater der Geschwister meiner Kinder mag muss meine Kinder nicht interessieren und solte auch gar nicht bei ihnen ankommen.
Zudem kann man Vornamen NICHT einfach so streichen lassen. Dazu bedarf es eines WICHTIGEN Grundes.
Analog zu: http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/__3.html
Und der Vater kann kein gemeinsames Sorgercht mit Dir haben nach dt. Recht wenn er nicht als Vater des Kindes dokumentiert/eingetragen ist.
Gruss
D
von
desireekk
am 26.07.2017, 21:04
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Streichung des 1 vornamens
Wie nennst Du denn dein Kind und wie alt ist es? Bei Doppelnamen ohne Bindestrich ist ja in der Regel der erste Name der Rufname. Das Kind wäre ja sicher irritiert wenn es 5 Jahre Sophie gerufen würde und dann auf einmal Werta. Wobei ich persönlich nicht Werta heißen wollte. Ich würde da drüber stehen wenn Sophie nicht bei beiden Kindern der Rufname ist.
von
Soie
am 26.07.2017, 21:13
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Streichung des 1 vornamens
Soie
Irrglaube - je nach Alter gehen Personen davon aus, dass Name 1 oder Name 2 der Rufname ist... war eben mal so... war.
Wenn heute 2 Namen eingetragen werden, kein Name unterstrichen wird, sind es beide gleichrangige und gleichberechtigte Namen, auch ohne Bindestrich.
Man kann das Kind mit beiden Namen rufen oder mit dem Ersten oder Zweiten und das "Beste" ist, man kann wechseln ohne das Standesamt fragen zu müssen...
So kann Emila Marie - 18 Jahre Emilia Marie gerufen werden, dann 5 Jahre Emila genannt werden wollen und einfach entscheiden ab morgen mit Marie zu unterschreiben :-)
Mitglied inaktiv - 26.07.2017, 21:45
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Streichung des 1 vornamens
Die Einschränkung mit der Unterstreichung ist überflüssig. Es gibt keinen Rufnamen mehr, alle Namen sind immer und ohne Ausnahme gleichberechtigt.
(Ja, ich weiß, es sind noch unendlich viele Formulare mit dem Hinweis "Rufname unterstreichen" im Umlauf, und auch einige Computerprogramme kennen aus historischen Gründen noch die Unterscheidung zwischen "Vorname" und "Rufname", aber rein rechtlich ist das Blödsinn.)
KindKlein benutzt seit der Einschulung auf eigenen Wunsch den Zweitnamen. Das juckt keine Sau. Ich muß nur darauf achten, daß nächstes Jahr im Abschlußzeugnis beide Namen stehen. Falls er doch irgendwann den Erstnamen wieder verwenden will *knoteninstaschentuchmach*.
von
Strudelteigteilchen
am 26.07.2017, 22:01
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Streichung des 1 vornamens
Lesen und verstehen - meine Frage war ja wie das Kind bisher genannt wurde. Wenn der zweite Vorname immer Stumm war, warum soll man es plötzlich ändern? Ich hab auch eine Freundin die ich mit "2. Vornamen" anspreche und den " ersten Vornamen" mal nur zufällig mitbekommen habe.
von
Soie
am 26.07.2017, 22:08
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Streichung des 1 vornamens
Ich tippe mal drauf das die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt erfolgte und die TE sich bisher keine neue Geburtsurkunde hat ausstellen lassen. Sie also die alte und ungültige verwendet. dann würde das erklärbar sein warum er nicht in der Geburtsurkunde steht.
Ob man sein Kind wirklich Werta nenne muss - und dann als alleiniger Name sei mal dahin gestellt. Ich täte es meinem Kind nicht antun wollen. dann doch lieber den namen behalten selbst wenn eine Halbschwester zufälligerweise gleich heißt. Die Frage ist eher, weiß die andere Mutter darüber Bescheid?
Mitglied inaktiv - 26.07.2017, 22:13
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Streichung des 1 vornamens
Das geht so nicht.
Darüber hinaus: Falls du es tätest und dein Ex bekommt eine dritte Tochter, die Werta heißt - willst du dann auch Werta streichen lassen? Du wirst damit leben müssen, dass Namen nicht von Copyright geschützt sind.
von
Pamo
am 27.07.2017, 07:43
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Streichung des 1 vornamens
Werta?! Tu ihr das nicht an...sorry.
von
Tina_33
am 27.07.2017, 09:05
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Streichung des 1 vornamens
Komplett streichen lassen ohne triftigen/wichtigen Grund (Name macht lächerlich, klingt anstößig zB). ist nicht möglich.
Unabhängig davon meine ich aber, man sollte überlegen, warum man so etwas will: weil man mit der Trennung nicht abgeschlossen hat, eifersüchtig auf die Neue ist oder was auch immer in dieser Richtung. DAS hat dann aber nichts mit dem Kind zu tun - das sind egoistische Gründe, die ich auf dem Rücken eines Kindes auslebe.
von
cube
am 27.07.2017, 09:45
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Streichung des 1 vornamens
Heftig... Leute, wieso muss man auf diese Frage hin den Namen Werta bewerten und die Geschichte vom Mann erzählen, der alle seine Kinder gleich nennt und wie schön dies sei? Völlig daneben.
1. Es ist eigentlich nicht möglich, dass er der Vater nicht eingetragen ist, aber das geteilte Sorgerecht hat.
2. Ist eine Namensänderung grundsätzlich möglich wenn es Gründe gibt. Dies ist aber sicherlich kein Grund, da er SIE betrifft und nicht das Kind, welches den Namen tragen muss.
3. Hat der Vater leider Recht, wie seine neue Frau ihr Kind nennt, geht Sie gar nichts an. (Auch wenn ich Sie verstehen kann.)
von
Kristiiin
am 28.07.2017, 14:47