Frage:
stimmt diese Regelung
Hallo
Leider ist es so das sich der Vater in keinster weise um sein Kind bemüht seit 3 monaten.kein Besuch kein Anruf keine sms gar nichts.davor haben besuche statt gefunden wenn er "zeit" hatte.das waren leider auch sehr seltene besuche.
ich habe nichts dagegen wenn er vorbei kommt. im Gegenteil ich habe versucht ihn zu Kontaktirren wann er denn kommt. keine Antworten .
meine frage verhalte ich mich richtig FALS er sich irgendwann einmal melden sollte.
wenn ich ihm Sage er kann jeder zeit vorbeikommen. nur mitnehmen darf er dem kleinen (9monate) nicht bzw nur in meinem oder Opas beisein?
der kleine kennt ihm leider gar nicht. und als ich das mit den besuchen regeln wollte sagte er erst .wenn er zeit hat wird er schon kommen und danach sagte er der scheiss intressiert ihm nicht.
in einigen Beiträgen Word geschrieben das man von 0 bis 3 das kind nicht alleine mitgeben muss, daher die Idee in meinem oder Opas beisein.
Mfg
von
sphinx81
am 05.10.2016, 10:40
Antwort auf:
stimmt diese Regelung
Hallo,
ich würde mich an das Jugendamt wenden und darüber regeln, dass eine regelmäßige Umgangsregelung getroffen wird, auch zum Vorteil des Kindes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2016
Antwort auf:
stimmt diese Regelung
Würde ich nicht machen.
Geh zum Jugendamt, sie mögen einen gemeinsamen Termin mit ihm und Dir ausmachen dort.
Erscheint er, dann besprecht ihr wie regelmäßig er kommen kann und lernen kann das Kind alleine zu versorgen. Klappt das kann er mal paar Stunden um die Häuser ziehen mit ihm.
Kommt er nicht zum Jugendamt weißt Du woran Du bist.
Kannst ihm das auch ganz in die Hand geben und ihm sagen er möchte sich um einen gemeinsamen Termin bemühen.
Das Kind bräuchte Regelmäßigkeit und Planbarkeit, das möchtest Du da mit ihm besprechen.
von
Sternenschnuppe
am 05.10.2016, 11:10
Antwort auf:
stimmt diese Regelung
Danke für deine Antwort. das werde ich machen fals er mal die Idee hat aufzutauchen. werde mich aber davor trotzdem mal am Amt schlau machen bzw absichern nicht das er noch behauptet ich lasse ihn nicht kommen.
von
sphinx81
am 05.10.2016, 11:57
Antwort auf:
stimmt diese Regelung
ich meine es ihm in die Hand geben
von
sphinx81
am 05.10.2016, 11:58
Antwort auf:
stimmt diese Regelung
Kannst es ihm auch jetzt schreiben.
Hallo Karl Otto Hans Wurst
Da ich mir für unser Kind einen regelmäßigen Umgang mit Dir wünsche bitte ich Dich einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt auszumachen wenn auch Du Interesse daran hast.
Dort können wir zusammen sicherlich eine Lösung finden die für uns alle gut ist.
Ich bitte Dich Spontanbesuche bis dahin zu unterlassen.
Grüße
Angriff ist manchmal die beste Verteidigung und so hast Du die Zügel in der Hand.
Am besten per Mail, da hast Du einen Nachweis.
von
Sternenschnuppe
am 05.10.2016, 12:11
Antwort auf:
stimmt diese Regelung
Super danke.
allerdings wird er es ignorieren da er den Kontakt komplett abgebrochen hat.
von
sphinx81
am 05.10.2016, 15:26
Antwort auf:
stimmt diese Regelung
Dann ist das so.
Aber Du hast es erledigt und Du weißt und hast entschieden wie es für Euch weitergeht.
Wieso warten auf etwas, wenn man es auch einfach so senden kann?
Drücke die gesendete Mail aus. Hefte sie ab. Er braucht dann nie erzählen beim Amt er darf das Kind nicht sehen !
Mein Ex hat auch alles abgebrochen, hab ihn seit über 10 Jahren nie wieder gesehen. Manchmal erspart man sich damit auch viel Stress.
von
Sternenschnuppe
am 05.10.2016, 18:10
Antwort auf:
stimmt diese Regelung
Danke für deine geduld und hilfe.
wenn ich ehrlich sein darf wäre es mir auch am liebsten nix mehr zu hören
und zu sehen.denn so wie er sich benimmt .benimmt sich kein vater. (dem Sohn aus vorheriger Beziehung holt er alle 14 Tage und kümmert sich toll . mit babys kann er nix anfangen sagte er nur kurz und bündig dann war der Kontakt aus)
von
sphinx81
am 05.10.2016, 20:08