Hallo Frau Bader, ich habe mal generell eine Frage zu der Bezeichnung "Stiefkind". Auf mehreren Seiten im Netz habe ich diese Aussage gefunden: "Stiefkinder sind alle Kinder, die ein Partner mit in eine Beziehung bringt. Dabei ist es unerheblich, ob die Partner verheiratet sind oder nicht; jedes leibliche Kind des anderen Partners wird als Stiefkind bezeichnet." Ist das so richtig? Gibt es darüber ein Gesetz? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß Christine
von Tine681 am 12.11.2015, 11:11