Steuerrückzahlung von 2013, Baby geboren 2015

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerrückzahlung von 2013, Baby geboren 2015

Guten Tag, wir bekamen heute eine Rückzahlung aus der Steuer von 2013, unser Baby für welches wir Elterngeld beziehen bzw. beantragt haben, wurde in diesem Jahr im Februar geboren. Wird diese Zahlung vom Elterngeld angerechnet/abgezogen? Vielen Dank

von Himbeer-Torte am 08.04.2015, 12:03



Antwort auf: Steuerrückzahlung von 2013, Baby geboren 2015

Hallo, Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2015



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