Frage: Steuernachzahlung

Im April wird unser Baby geboren. Ich beziehe dann für 12 Monate Elterngeld und mein Partner möchte im Anschluss an die Geburt auch zwei Monate in Elternzeit gehen und 2 Monate Elterngeld beantragen. Zu dem Zeitpunkt wären wir dann noch nicht verheiratet. Im August 2017 werden wir heiraten. Ist dann 2018 eine Steuernachzahlung aufgrund der Heirat und der von dann beantragten Steuerklasse 3/5 für 2017 fällig? Wenn ja ist es klüger die Steuerklasse 4/4 zu nehmen. Oder dann erst 2018 nach dem Bezug von Elterngeld zu heiraten? Danke. Gruss Sandy

von Ydnas1981 am 11.01.2017, 18:46



Antwort auf: Steuernachzahlung

Hallo, das kann man allgemein nicht sagen, weil es von der Höhe des Verdienstes abhängt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2017



Antwort auf: Steuernachzahlung

Ratsam wäre es vor der Geburt zu heiraten, das erspart Euch eine Menge Papierkram nach der Geburt und er kann gleich nach der Geburt die LSK 3 nehmen. Elterngeld fällt immer unter den Progressionsvorbehalt und je nach Einkommen muss man eine Menge nachzahlen. Am besten vom Steuerhilfeverein mal mit Euren Zahlen durchspielen lassen.

von Sternenschnuppe am 11.01.2017, 18:51



Antwort auf: Steuernachzahlung

Spielt es eine Rolle ob wir jetzt heiraten oder erst im August?

von Ydnas1981 am 12.01.2017, 14:46