Hallo, in 2013 hatte ich 4500 Euro Einkommen (also unter dem Grundfreibetrag). Ich habe das Einkommen brutto für netto ausgezahlt bekommen, es wurde keine Steuer abgezogen. Im gesamten Jahr 2013 erhielt ich Elterngeld. Es war so wenig das ich zusätzlich Hartz 4 bekommen habe. Nun habe ich aufgrund meiner Steuererklärung einen Bescheid bekommen das ich 200 Euro Steuern zahlen soll. Mir ist der Progressionsvorbehalt bekannt. Aber ich liege doch unter dem Grundfreibetrag!? Hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg? LG Tanja
von Tanja26 am 10.07.2014, 13:41