steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, Bei mir (17ssw) steht ein Beschäftigungsverbot im Raum, wegen zunehmend starker Rückenschmerzen und immer wieder hart werdenden Bauch mit Schmerzen. Arbeite zudem noch in einer Krippe, was die ganze Situation noch belastender macht. Meine Frage ist, welches Gehalt ich bekomme, wenn das Beschäftigungsverbot eintreten würde?? Da ich erst seit August in der besseren Steuerklasse 3 bin. Würde die bessere Steuerklasse schon berücksichtigt werden oder würde ich dann mein vorheriges Gehalt bekommen? Vielen lieben Dank und liebe Grüße

von milliefee am 05.09.2016, 11:20



Antwort auf: steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Das bleibt doch 2. Hier ist nicht ein BV sondern eine Krankschreibung das richtige Mittel. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2016



Antwort auf: steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot

Die Steuerklasse ändert ja am Brutto nix.

von Sternenschnuppe am 05.09.2016, 11:22



Antwort auf: steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot

Ja, aber doch an meinem Netto, was immerhin knapp 250€ ausmacht. Und das ist meine Frage, ob ich das Plus wieder verliere, da ich nur 1-2 Monate mit der besseren Steuerklasse arbeiten würde oder sobald es geändert ist, dieses bessere netto-gehalt auch weiterhin bekomme.

von milliefee am 05.09.2016, 11:30



Antwort auf: steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot

Während dem Beschäftigungsverbot erhältst du das gleiche Brutto-Entgelt, was du bekommen würdest wenn du arbeiten würdest. Das Netto-Entgelt wird mit der für den jeweiligen Monat gültigen Steuerklasse (etc.) ermittelt. D.h. hast du Steuerklasse 3, bekommst die Abzüge für Steuerklasse 3. Änderst du während dem Beschäftigungsverbot deine Steuerklasse, ändert sich auch dein Netto.

von chrissicat am 05.09.2016, 12:19



Antwort auf: steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot

Du hast LSK 3 und so muss der AG Dein Brutto auch versteuern.

von Sternenschnuppe am 05.09.2016, 12:20



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