Hallo liebe Frau Bader,
Bei mir (17ssw) steht ein Beschäftigungsverbot im Raum, wegen zunehmend starker Rückenschmerzen und immer wieder hart werdenden Bauch mit Schmerzen. Arbeite zudem noch in einer Krippe, was die ganze Situation noch belastender macht.
Meine Frage ist, welches Gehalt ich bekomme, wenn das Beschäftigungsverbot eintreten würde?? Da ich erst seit August in der besseren Steuerklasse 3 bin. Würde die bessere Steuerklasse schon berücksichtigt werden oder würde ich dann mein vorheriges Gehalt bekommen?
Vielen lieben Dank und liebe Grüße
von
milliefee
am 05.09.2016, 11:20
Antwort auf:
steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. Das bleibt doch
2. Hier ist nicht ein BV sondern eine Krankschreibung das richtige Mittel.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2016
Antwort auf:
steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot
Die Steuerklasse ändert ja am Brutto nix.
von
Sternenschnuppe
am 05.09.2016, 11:22
Antwort auf:
steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot
Ja, aber doch an meinem Netto, was immerhin knapp 250€ ausmacht.
Und das ist meine Frage, ob ich das Plus wieder verliere, da ich nur 1-2 Monate mit der besseren Steuerklasse arbeiten würde oder sobald es geändert ist, dieses bessere netto-gehalt auch weiterhin bekomme.
von
milliefee
am 05.09.2016, 11:30
Antwort auf:
steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot
Während dem Beschäftigungsverbot erhältst du das gleiche Brutto-Entgelt, was du bekommen würdest wenn du arbeiten würdest.
Das Netto-Entgelt wird mit der für den jeweiligen Monat gültigen Steuerklasse (etc.) ermittelt.
D.h. hast du Steuerklasse 3, bekommst die Abzüge für Steuerklasse 3. Änderst du während dem Beschäftigungsverbot deine Steuerklasse, ändert sich auch dein Netto.
von
chrissicat
am 05.09.2016, 12:19
Antwort auf:
steuerklassenwechsel vor Beschäftigungsverbot
Du hast LSK 3 und so muss der AG Dein Brutto auch versteuern.
von
Sternenschnuppe
am 05.09.2016, 12:20