Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich haben seit geraumer Zeit die Steuerklassenkombination 3/5 (ich 3, er 5). Auf dieser Grundlage wird auch das Basiselterngeld berechnet werden, das ich von Oktober 2017 - September 2018 beziehen werde. Nun möchte ich gern erfahren, ob es möglich und sinnvoll wäre, dass wir ab Oktober in die Steuerklassenkombinatio 4/4 wechseln, so dass mein Mann mehr Nettoeinkommen herausbekommt. Mein Elterngeld und das Nettoeinkommen meines Mannes wären in Steuerklasse 4 etwas gleich hoch. Ist in diesem Fall mit einer Nachzahlung zu rechnen? Besten Dank.
von joanaci am 07.09.2017, 19:01