Hallo Frau Bader,
Mein Mann und ich haben derzeit die Steuerklassen 4/4. Nach der Geburt würden wir gerne auf 3/5 wechseln. Ist dies möglich, oder stellt sich das Finanzamt dann quer? Wann ist der beste Zeitpunkt? Direkt nach Geburt oder nach dem Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank vorab und Gruß
von
JUSO14
am 02.02.2017, 09:57
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel nach der Geburt
Hallo,
das Mutterschaftsgeld berechnet sich nach dem vorherigen Lohn, es geht also nach der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2017
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel nach der Geburt
Ja, das ist möglich.
Wenn du noch während dem Mutterschutz die Steuerklasse wechselst, ändert sich der Arbeitgeberzuschuss entsprechend. D.h. bekommst du die Steuerklasse 5, reduziert sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Während der Elternzeit müsst ihr bedenken, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Insbesondere wenn ihr die Steuerklassen wechselt müsst ihr euch ggf. auf hohe Nachzahlungen einstellen.
von
chrissicat
am 03.02.2017, 05:38