Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zum Steuerklassenwechsel nach der Geburt. folgender Sachverhalt: Meine Lebensgefährtin und ich erwarten am 25.08.2017 unser zweites Kind. Z.Z. sind wir nicht verheiratet. Die geplante Hochzeit ist am 12.08.2017, also 2 Wochen vor der Entbindung. Nach der Geburt würden wir automatisch beide Steuerklasse 4 erhalten. Meine zukünftige Frau studiert und erhält elternunabhängiges BAföG, geht nebenbei arbeiten und verdient ca. 300€ brutto zum BAföG dazu. Ich bin voll erwerbstätig (40h pro Woche, Gehalt ca. 3000€ brutto). Der Plan ist, dass ich nach der Geburt für 8 Monate (10/2017 - 01/2018 und 04/2018 - 07/2018) in Elternzeit gehe, in den 8 Monaten ElterngeldPlus beziehe, nebenbei 16 Stunden arbeite. Meine Frau bekommt Mutterschaftsgeld in den ersten 8 Wochen, da sie erwerbstätig war vor der Geburt, auch wenn es sie nur wenig dazu verdient hat ohne Steuerabzug. Sie geht für 24 Monate in Elternzeit, bezieht auch in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes Elterngeld. Nun die Frage: Lohnt sich nach der Hochzeit ein Wechsel in Steuerklasse III (Ich) und V (meine Frau)?? Bzw. wann kann frühestens nach der Geburt die Steuerklasse geändert werden? Müsste man mit Nachzahlungen am Ende des Jahres rechnen nach diesem Wechsel? Dass, der Wechsel nicht relevant für die Berechnung des Elterngeldes ist, wissen wir. Dieser Wechsel wäre aber relevant für das Gehalt, dass ich während des Elterngeldbezuges erhalte. Im Februar und März 2018 gehe ich in Vollzeit arbeiten, da meine Frau zu der Zeit Semesterferien hat und sich um unser Kind kümmern kann. Steuerklasse III für mich wäre ab dann sowieso günstiger, da das Studium noch min. 4 Jahre dauert und meine Frau die nächsten 24 Monate kein Gehalt bezieht. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
von jensepopense am 01.06.2017, 09:08