Sehr geehrte Frau Bader,
wir haben im Nov. geheiratet und Mitte März ist unsere Kleine auf die Welt gekommen. Die Steuerklasse wurde zum 1.11. geändert. Jetzt komme ich aber nicht auf die 6 Monate mit Steuerklasse 3 um ein besseres Elterngeld zu bekommen.
Da ich ja die Lohnzettel der vergangenen 12 Monate einsenden muss für die Berechnung bin ich auf folgende Idee gekommen:
Vom Finanzamt bekomme ich ja rückwirkend für das ganze vergangene Jahr, in welchem ich geheiratet habe die Steuerklasse 3. Können meine Lohnzettel rückwirkend geändert werden auf Steuerklasse 3, damit ich mehr Elterngeld bekomme? Es kann ja nicht falsch sein, da ich vom Finanzamt über den Steuerbescheid auch für das ganze Jahr die 3 bekomme...?
Danke für Ihre Hilfe!
Grüße
von
amh
am 02.06.2017, 09:10
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel - Lohnabrechnungen?
Hallo,
Sie haben im November geheiratet und können rechtlich auch dann die Steuerklassen wechseln.
Alles andere erfüllt den Straftatbestand des Betruges.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2017
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel - Lohnabrechnungen?
Hallo,
eine rückwirkende Änderung der Lohnzettel ist nicht möglich, da ja die Steuerklasse immer nur für die Zukunft geändert werden kann. In der Zeit wo du nicht verheiratet warst, gibt es nunmal nur die Steuerklasse 1. Die Steuererklärung ändert an dieser Tatsache nichts, da die monatliche Lohnsteuer ja nur eine Vorauszahlung auf die eigentliche Einkommensteuer ist. Somit hat der Steuerbescheid keine Auswirkung auf das Elterngeld.
LG
von
Robbery
am 02.06.2017, 15:13
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel - Lohnabrechnungen?
Danke für die Antworten - ich verstehe das soweit und alles betrügerische liegt mir fern - frage mich nur, warum wird dann (obwohl ich ja erst im Nov geheiratet habe) die Steuerklasse 3 für das ganze Jahr rückwirkend berechnet...
von
amh
am 03.06.2017, 09:03
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel - Lohnabrechnungen?
Weil bei der Steuererklärung immer die Steuerklasse zu Grunde gelegt wird, welche im Dezember gültig war.
Ich selbst habe auch im Oktober geheiratet und zum 1.12. In die 3 gewechselt, deshalb wird dann Steuerklasse 3 auf Anlage N angegeben. Das spielt im Endeffekt eh keine Rolle, weil die Steuerlast von euch beiden auf das Jahr gesehen bei 3/5 die selbe ist wie bei 4/4.
von
Robbery
am 03.06.2017, 11:24