Frage: Steuerklassenwechsel - Frist

Hallo Frau Bader, wir wollten die Steuerklassen wechseln um höheres Elterngeld zu bekommen. Es gilt ja seit neuestem die 7 Monate Frist. Dachte immer, das wäre ab dem Geburtstermin??? Jetzt steht im Internet, die 7 Monate gelten ab dem Muterschutzbeginn??? D. h. Wenn mein Entbindungstermin 20. Sept. ist, mein MuSch. 9. August Startet, langt es nicht mehr, wenn wir heute den Steuerklassenwechsel beantragen (22.Januer), der eh erst ab Februar gültig wäre, oder?? Somit hätte ich nur Feb - Juli (6 Monate) + 9 Tage. Hebe nun gelesen, dass man irgendwie auf die Mutterschutzzeit in der Berechnung verzichten kann, und somit die 7 Monate evtl. doch voll kriegt. Wie und wo beantragt man das? Welche Nachteile hat dies? Danke!!

von silvic am 22.01.2015, 12:07



Antwort auf: Steuerklassenwechsel - Frist

Hallo, Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens ist bei nichtselbstständig Erwerbstätigen das persönliche steuerpflichtige Brutto-Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes, für das jetzt Elterngeld beantragt wird.Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2015



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