Hallo Frau Bader, wir wollten die Steuerklassen wechseln um höheres Elterngeld zu bekommen. Es gilt ja seit neuestem die 7 Monate Frist. Dachte immer, das wäre ab dem Geburtstermin??? Jetzt steht im Internet, die 7 Monate gelten ab dem Muterschutzbeginn??? D. h. Wenn mein Entbindungstermin 20. Sept. ist, mein MuSch. 9. August Startet, langt es nicht mehr, wenn wir heute den Steuerklassenwechsel beantragen (22.Januer), der eh erst ab Februar gültig wäre, oder?? Somit hätte ich nur Feb - Juli (6 Monate) + 9 Tage. Hebe nun gelesen, dass man irgendwie auf die Mutterschutzzeit in der Berechnung verzichten kann, und somit die 7 Monate evtl. doch voll kriegt. Wie und wo beantragt man das? Welche Nachteile hat dies? Danke!!
von silvic am 22.01.2015, 12:07