Liebe Frau Bader, Bis 15.05.17 bin ich noch in Elternzeit mit Steuerklasse V. Ab da arbeite ich Vollzeit als Beamtin und habe den Steuerklassenwechsel auf III für Mai 2017 beantragt. Am 11.11.2017 soll unser nächstes Kind zur Welt kommen. War der Steuerklassenwechsel zur Berechnung des Elterngelds fristgerecht oder zu spät? Gibt es nachträgliche Möglichkeiten die Berechnung so zu beeinflussen, dass mir das deutlich höhere Elterngeld zusteht? Vielen Dank und herzliche Grüße Kristin B.
von Nitsirk86 am 06.04.2017, 10:49