Steuerklassenwechsel Beamte für Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassenwechsel Beamte für Elterngeld

Liebe Frau Bader, Bis 15.05.17 bin ich noch in Elternzeit mit Steuerklasse V. Ab da arbeite ich Vollzeit als Beamtin und habe den Steuerklassenwechsel auf III für Mai 2017 beantragt. Am 11.11.2017 soll unser nächstes Kind zur Welt kommen. War der Steuerklassenwechsel zur Berechnung des Elterngelds fristgerecht oder zu spät? Gibt es nachträgliche Möglichkeiten die Berechnung so zu beeinflussen, dass mir das deutlich höhere Elterngeld zusteht? Vielen Dank und herzliche Grüße Kristin B.

von Nitsirk86 am 06.04.2017, 10:49



Antwort auf: Steuerklassenwechsel Beamte für Elterngeld

Hallo, Sie müssen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt mindestens 7 Monate die neue Steuerklasse haben. Ansonsten zählt die vorherige. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.04.2017



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