Hallo Frau Bader Ich habe meine Steuerklasse auf 3 gewechselt und hätte so mit beginn des Mutterschutz genau 6 Monate auf Steuerklasse 3 gearbeitet. Jetzt spricht meine Frauenärztin von einem BV so das ich dann nur 3 Monate auf 3 gearbeitet habe und die folgenden 3 Monate das BV Gehalt bekäme. Wird in diesem Fall dann für die Berechnung der Eltergeldes das Gehalt der 3 Monate und der 6 Monate vor der SS auf Steuerklasse 3 berechnet oder hab ich dann so zusagen Pech gehabt? Vielen Dank für eine Antwort!!!
von kelo am 23.03.2015, 20:45