Sehr geehrte Frau Bader, folgendes (hypothetisches) Szenario: Sie hat vor dem ersten Kind rechtzeitig in Steuerklasse III gewechselt und hat dann zwölf Monate Elternzeit mit Basiselterngeld genommen. Er arbeitet in der Zeit (Vollzeit) und wechselt direkt noch der Geburt in Steuerklasse III. 13-14 Monate nach der Geburt des ersten Kindes ist schon der Geburtstermin für das zweite Kind. Da die Monate zwischen den Geburten wegen Elternzeit und Mutterschutz bei ihr ausgeklammert werden, müsste für sie bei der nächsten Elterngeldberechnung weiterhin Steuerklasse III gelten. Wird beim Elterngeld des zweiten Kindes nun tatsächlich für BEIDE Elternteile Steuerklasse III angenommen oder übersehe ich etwas?
von Minimäuschen am 26.03.2021, 09:24